Der Verein ist berechtigt, die Spendenzusage im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden (z.B. Nennung des Namens auf der Website).
Die Spendenzusage kann jederzeit widerrufen werden.
Der allgemeine Spendenzweck gilt zur Förderung des Mädchenbasketballs.
Der spezielle Spendenzweck ist Zweckgebunden, z.B. Projekt Nord West Girls, Unterstützung sozial benachteiligter Spielerinnen oder eines bestimmten Teams.