Bei Spenden bis 300 Euro reicht ein einfacher Nachweis

Freunde und Förderer des Oldenburger Mädchenbasketballs e.V.

Bei Spenden bis 300 Euro reicht ein einfacher Nachweis

Bei Zahlungen bis zu 300 Euro reicht ein „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel ein Ausdruck vom Zahlungsbeleg.

Möchtest Du also den Förderverein unterstützen und überweist per Online-Banking beispielsweise eine Spende in Höhe von 150 Euro, bleibst Du unter der Grenze von 300 Euro. Deshalb brauchst Du auch keine Zuwendungsbestätigung – also keinen schriftlichen Nachweis des Fördervereins über die Spendensumme - umgangssprachlich Spendenbescheinigung oder Spendenquittung genannt. Ein sogenannter vereinfachter Nachweis, zum Beispiel der Kontoauszug oder ein Screenshot der Überweisung, reicht aus.

Der Betrag von 300 Euro gilt übrigens für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden. Du könntest also auch für eine zweite Spende in Höhe von 100 Euro überweisen und erneut einen vereinfachten Nachweis erbringen.

Eine Buchungsbestätigung ausdrucken

Nachdem Du Deine Überweisung an den Förderverein online abgesendet hast, bekommt Du von Deiner Bank eine Überweisungsbestätigung und die Abbuchung steht auch auf Deinem Kontoauszug. Falls das Finanzamt nachfragt, kannst Du davon einfach einen Screenshot machen. Das reicht als Nachweis aus. Achte darauf, dass Dein Name und Deine Kontonummer, der Name und die Bankverbindung des Empfängers bzw. der Empfängerin, der Betrag und der Buchungstag auf der Bestätigungsseite zu sehen sind.

Kontoauszug wird als Nachweis ebenfalls akzeptiert

Wenn Du kein Online-Banking machen willst oder die Spende als Lastschrift eingezogen wird, kannst Du als Nachweis auch eine Kopie des Kontoauszugs vorlegen. Denke daran, Angaben zu schwärzen, die nichts mit der Spende zu tun haben. Auf dem Kontoauszug müssen nur Dein Name und die Kontonummer, sowie Name und Kontonummer des Spendenempfängers bzw. der Spendenempfängerin, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Auch bei der Kopie des Kontoauszuges solltest Du, wenn nötig, den vorgedruckten Überweisungsträger beilegen.

Einfachen Nachweis Zuhause aufbewahren

Seit 2016 gilt: Du must den einfachen Nachweis – also zum Beispiel die Buchungsbestätigung – nicht mehr direkt Deiner Steuererklärung beilegen. Du brauchst diesen nur einreichen, wenn das Finanzamt Dich dazu auffordert. Das geht mittlerweile auch digital per NACHDIGAL. Aber: Du solltest den einfachen Nachweis gut aufbewahren – und zwar bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.